Infos A-Z
Absenzenordnung der Schülerinnen und Schüler
Die Absenzenordnung zeigt auf, wie das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen geregelt ist und stellt eine einheitliche Handhabung an der Schule sicher.
Anmeldung an unserer Schule
Bitte benutzen Sie das Anmeldeformular, um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden.
Bei Klick auf den Button "Kind anmelden" wird eine Mail an unser Schulsekretariat gesendet.
Austritt aus unserer Schule
Ihr Kind verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Lehrperson Ihres Kindes und geben Sie die neue Adresse, den neuen Schulort und den Zeitpunkt des Umzuges an. Zusätzlich bitten wir Sie, das Austrittsformular auszufüllen und der Klassenlehrperson abzugeben.
Begabtenförderung
Auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes werden Kinder mit ausserordentlichen Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen integrativ während des Unterrichtes von einer Fachperson zusätzlich gefördert. Manche dieser Kinder haben individuelle erweiterte Lernziele (ILZ). Diese «Integrative Schulungsform ISF mit ILZ» ist im Zeugnis ersichtlich und das Kind erhält zusätzlich zum Zeugnis einen Lernbericht.
Weitere Informationen zu allen schulischen Unterstützungsangeboten erfahren Sie hier.
Bibliothek Sissach
Der Kindergarten und die Primarschule benutzen die Gemeindebibliothek. Alle Kinder können dort auch in der Freizeit Bücher und andere Medien ausleihen.
Bitte informieren Sie sich direkt auf der entsprechenden Homepage der Bibliothek Sissach.
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL
Unter diesem Link finden Sie diverse Informaitonen zum Bildungsangebot, zu den Lehrplänen, usw.
Deutsch als Zweitsprache
Eine grosse Mehrheit der Kinder erreicht die Lernziele der Primarschule während ihrer Schulzeit ohne zusätzliche schulische Unterstützung. Einige Kinder benötigen aus unterschiedlichen Gründen eine zusätzliche Förderung.
Die Kinder, welche die Sprache Deutsch als Zeitsprache haben und welche noch ungenügende Deutschkenntnisse haben, erhalten im Kindergarten und in der Schule (in der Regel 1./2. Klasse) während des Unterrichts zusätzliche Unterstützung in kleinen Gruppen.
Weitere Information zu allen schulischen Unterstützungsangeboten erfahren Sie hier.
Dispensation
Elterngespräche
Es ist wichtig und deshalb auch gesetzlich vorgegeben, dass Eltern und Schule in regelmässigem Kontakt stehen und Informationen austauschen, die für die Entwicklung und Förderung des Kindes bedeutend sind. Gesundheitliche Besonderheiten, zu berücksichtigende Schwächen oder Eigenheiten und ihre Hintergründe können von der Lehrperson nur dann verantwortungsvoll berücksichtigt werden, wenn die Eltern ihr diese Inhalte anvertrauen. Die Lehrpersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Ferien
Die aktuellen Feriendaten finden Sie hier: Schulferien im Kanton Baselland
Ferienverlängerung
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden in beiden Schuhäusern in einer grossen Kiste gesammelt. Gefundene Wertgegenstände werden in einer abgeschlossenen Vitrine ausgestellt und können mit der Klassenlehrperson abgeholt werden.
Vor den Sommerferien und vor den Fasnachtsferien werden alle nicht abgeholten Fundgegentände noch einmal eine Woche lang zum Abholen aufgestellt, bevor sie entsorgt werden.
Gendertag - Zukunftstag für Mädchen und Jungs
Jährlich findet im November der Gendertag – Zukunftstag für Mädchen und Jungs statt. Im Kanton Baselland richtet sich der Zukunftstag auf der Primarstufe an die Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Schuljahres.
Ziele des Gendertag – Zukunftstag für Mädchen und Jungs
Der Gendertag - Zukunftstag für Mädchen und Jungs soll in erster Linie die Schülerinnen und Schüler motivieren, ihre Berufs- und Lebensperspektiven zu erweitern. Sie sollen in der Auseinandersetzung mit den Themen der einzelnen Schuljahre eine Vielfalt von Berufs- und Lebensentwürfen, Berufsfeldern und Lebensformen, losgelöst von Zuweisungen an ein Geschlecht, entdecken können. Diese Erfahrungen ermöglichen ihnen, die persönlichen Stärken und Interessen zu entdecken und entsprechend zu nutzen. Er verbindet die Berufs- und Lebensplanungsprozesse über mehrere Schuljahre und ermöglicht die Entwicklung einer genderkompetenten Laufbahnorientierung. Grundlegend hat der Gendertag – Zukunftstag für Mädchen und Jungs zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der Berufs- und Lebensgestaltung in der heutigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu stärken, mit gesellschaftlichem Wandel konstruktiv und proaktiv umzugehen.
Der Gendertag – Zukunftstag für Mädchen und Jungs:
• motiviert Mädchen und Jungen, untypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche kennenzulernen und öffnet Horizonte auf die Vielfalt von Berufen und Lebensentwürfen.
• stärkt Mut und Selbstvertrauen von Mädchen und Jungen, ihre Berufswahl und Lebensplanung losgelöst von Geschlechterstereotypen anzugehen. Mädchen und Jungen haben die Gelegenheit ihre Mutter, ihren Vater oder eine andere Bezugsperson, wie die Nachbarin, den Onkel oder die Mutter einer Schulkollegin zur Arbeit zu begleiten.
• motiviert, Neues, Unbekanntes und andere Seiten kennenzulernen.
• begleitet bei „Seitenwechsel“ über Geschlechtergrenzen hinweg in die Arbeitswelt.
• leistet einen Beitrag zum Abbau stereotyper Rollenvorstellungen bei Berufswahl und Lebensplanung.
• fördert den frühzeitigen Kontakt zwischen Betrieben und Schülerinnen und Schülern.
• fördert einen positiven Erstkontakt zur Arbeits- und Berufswelt.
• motiviert Schülerinnen und Schüler die Berufs- und Lebensperspektiven zu erweitern.
• fördert die Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter im Berufs- und Lebensalltag.
Hausaufgabenbegleitung
Die Hausaufgabenbegleitung wird in der gewohnten Form per Ende 2023 eingestellt. Ab Januar 2024 bietet die Gemeinde Sissach ein Tagesstruktuangebot an. Während den buchbaren Nachmittagsmodulen, werden die Kinder auf bei den Hausaufgaben begleitet.
Weitere infomationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Sissach.
Hausordnung
Informationsblätter für Eltern
Hier können Sie alle "Informationsblätter für Etern" nachlesen.
Infobroschüre / WIPS
Wichtige Informationen Primarschule Sissach (WIPS)
Die WIPS wird ausschliesslich digital auf unserer Homepage www.ps-sissach.ch unter dem Link «Infos A-Z» → Schlagwort «Infobroschüre» zum Download bereitstehen.
Integrative Schulungsform (ISF)
Integrative Unterstützung im Kindergarten und der Schule
In jeder Kindergarten- und in jeder Schulklasse arbeitet eine Fachperson der Speziellen Förderung. Diese ergänzt in diesem niederschwelligen Angebot den Unterricht mit Aufgaben und Übungen zu den verschiedenen Lernbereichen. Verschiedene Kinder mit Schwierigkeiten im Lern-, Arbeits- und/oder Sozialverhalten profitieren phasenweise und meistens in einer Kleingruppe von dieser zusätzlichen Unterstützung. Die Kinder gewinnen Sicherheit im Anwenden des Lernstoffes, sie schliessen Wissenslücken und behalten dank besseren Leistungen ihre Motivation und die Freude am Lernen.
Treten bei einem Kind über längere Zeit grössere Schwierigkeiten auf, kann das Kind mit dem Einverständnis der Eltern bei einer kantonal anerkannten Fachstelle abgeklärt werden. Stellt die Faschstelle Antrag auf ISF, erhält das Kind in der Regel in mehreren Bereichen individuelle, reduzierte Lernziele.
Weitere Informationen zu allen schulischen Unterstützungsangeboten erfahren Sie hier.
Integrative Sonderschulung
Kinder mit einer Beeinträchtigung (geistige, körperliche oder soziale Behinderung) erhalten nach einer Abklärung bei einer kantonal anerkannten Fachstelle auf Antrag der Eltern eine separative oder eine integrative Sonderschulung.
Seit einigen Jahren gehen Kinder mit einer Behinderung an der Primarschule Sissach im Rahmen der integrativen Sonderschulung zur Schule. Da gibt es zwei verschiedene Arten von Integration:Einzelintegration
Ein oder zwei Kinder mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder mit Schwierigkeiten im sozialen Verhalten besuchen den Regelklassenunterricht. Sie sind Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Schule BL und sie haben eigene Lernziele. Die Kinder werden stundenweise von einer Sozialpädagogin/ einem Sozialpädagogen oder einer Schulischen Heilpädagogin im Schulalltag begleitet und unterstützt.Integrationsklasse
3 – 5 Kinder mit einer Behinderung sind in einer Regelklasse integriert. Sie sind Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Schule BL und sie haben eigene Lernziele. Sie werden von einer Schulischen Heilpädagogin mit einem 100% Pensum und einem Praktikanten oder einer Praktikantin unterrichtet und begleitet.Jokertage
Kinder - und Jungendpsychiatrie Baselland
KLAPP - Unsere Kommunikationslösung
An der Primarschule Sissach nutzen wir mehrheitlich die Plattform/App KLAPP um zu kommunizieren.
„Klapp“ ermöglicht, eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern. Informationen, Termine und Elternbriefe empfangen Sie ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer.Die Sprache der App(Menüs, Hinweise, usw.) kann in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Serbisch umgewandelt werden. Zudem können Nachrichten in über 100 Sprachen übersetzt werden. Hier finden Sie eine Anleitung dazu.
Dokumente:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kleinklasse
Kinder mit individuellen, reduzierten Lernzielen, welche in einer kleineren Klasse besser lernen und arbeiten können, gehen mit dem Einverständnis der Eltern in die Kleinklasse. Die Kleinklasse ist eine Klasse von max. 13 Kindern der 3. bis 6. Klasse. Einzelne Fächer wie z. B. Turnen besuchen Kleinklassenkinder oft in einer Regeklasse.
Weitere Informationen zu allen schulischen Unterstützungsangeboten erfahren Sie hier.
Konflikte
Bei Unklarheiten oder Differenzen mit der Lehrperson Ihres Kindes bitten wir Sie, mit ihr direkt die Situation zu besprechen.
Erst wenn das Problem nicht bereinigt werden kann, bietet sich die Schulleitung den Eltern wie auch der Lehhrperson zur Klärungshilfe an.Kopfläuse
Hier finden Sie ein Merkblatt zu Kopfläusen und weiterführende Informationen zur Thematik.
Krankheit
siehe unter Absenzenordnung
Lehrpersonen
Unsere Lehrperonen finden Sie bei den entsprechenden Schulhaus- und Kingergartenseiten:
Leitbild
Das "Leitbild Kindergarten und Primarschule Sissach" richtet sich an alle, an unserer Schule beteiligten Personen
- Kinder
- Lehrpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Schulleitung
- Schulrat
- Sekretariat
- Hauswart
- Reinigungspersonal
Atmosphäre
An unserer Schule begegnen wir uns alle mit Echtheit, Wertschätzung und Respekt. Darauf basierend schaffen wir klare Rahmenbedingungen, die Raum für offenes und entspanntes Zusammenarbeiten, sowie für lebendiges und vertieftes Lernen und Spielen geben.Unterricht
Der Unterricht an unserer Schule fördert das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung und schafft einen Bezug zu seiner Lebenswelt. Er basiert auf dem kantonalen Lehrplan.Kollegium
In unserem vielfältigen, durchmischten Kollegium schätzen und respektieren wir die verschiedenen Fähigkeiten und Meinungen der einzelnen Persönlichkeiten. Daraus entsteht eine Gemeinschaft, in der sich alle wohlfühlen. Um dies zu fördern, setzen wir regelmässig Zeit ein.Zusammenarbeit
Die Lehrpersonen nehmen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und pflegen den regelmässigen Informationsaustausch zum Wohle des Kindes.Infrastruktur
Unsere Schule hat genügend Innenräume und Aussenanlagen, die den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts genügen.Logopädie
Bitte informieren Sie sich direkt über die Website der Logopädie Sissach.
Mittagstisch
Der Mittagstisch wird aufgelöst, respektive in die Tagesstruktur der Gemeinde Sissach integriert.
Das Angebot wird erstmals per Januar 2024 angeboten und findet in den Räumlichkeiten des SH Dorf statt.
Leiterin der schulergänzenden Tagesstrukturen ist Jeannette Weisskopf (tagesstrukturen@sissach.ch | 061 976 13 69).
Bitte informieren Sie sich direkt auf der Website der Gemeinde Sissach. Sie finden dort auch alle aktuellen Formulare. Vielen Dank.
Pausenplatzordnung
Pausenverpflegung
Primarschule
In der 10 Uhr-Pause bietet die Schule folgende Verpflegung an:- Pausenbrötchen (im Bützenenschulhaus nur Di. und Do.)
- Pausenäpfel werden von Oktober bis Januar angeboten. Entsprechende Bonkarten können über die Klassenlehrperson bezogen werden.
Dieses Angebot soll nicht die Pausenverpflegung des Elternhauses konkurrenzieren, sondern eine Alternative zum Süsswarenkonsum darstellen.
Wichtig ist, dass Ihr Kind zu einer sinnvollen Zwischenverpflegung kommt.Kindergarten
Es wird nur am Vormittag ein gemeinsames Znüni eingenommen. Bitte achten Sie auf ein gesundes Znüni.Für interessierte Personen bietet die schweizerische Gesellschaft für Ernährung ein Infoblatt "Tipps für ausgewogene Znüni und Zvieri" in verschiedenen Sprachen an . Link: Znüniblatt
Psychomotorik
Richtlinien zum Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten
Informationen finden Sie in den angehängten Dateien.
Schularzt
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei schulärztliche Untersuchungen. Die Untersuchungen finden statt (ab Schuljahr 1920/21 geltend):
Vor Eintritt in das 1. Kindergartenjahr: Untersuchung erfolgt nach den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
5. Primarklasse: Untersuchung durch Privatärztinnen, Privatärzte oder Untersuchung durch die Schulärztinnen, Schulärzte gemäss den kantonalen Vorgaben.
2. Sekundarklasse (8. Klasse): es erfolgt eine Kontrolle des Impfstatus durch die jeweils gewählten Schulärztinnen, Schulärzte. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler das Angebot einer individuellen freiwilligen Konsultation wahrnehmen.
Alle Kinder erhalten mit der Anmeldung für den Schuleintritt eine Laufkarte. Die Untersuchung bei Kindergarteneintritt, in der 5. Primarklasse und die Impfstatuskontrolle in der 2. Sekundarklasse werden auf dieser Karte bestätigt. Die Karte wird während der Schulzeit in der Schule aufbewahrt und für die Untersuchungen den Erziehungsberechtigten übergeben. Nach Ende der Schulzeit wird die Laufkarte an die Sekundarschule weitergeleitet.
Die schulärztliche Untersuchung bei Kindergarteneintritt ist Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und wird von den Krankenkassen finanziert. In der 5. Primarklasse geht die privatärztliche Untersuchung zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Einige Krankenkassen übernehmen diese Leistung (abzüglich dem Selbstbehalt). Die schulärztliche Untersuchung geht zu Lasten der Gemeinden. In der 2. Sekundarklasse werden die Kosten für das Angebot vom Kanton getragen.
Weitere informationen zur Schulgesundheit finden Sie unter folgendem Link: Schulgesundheit BL
Schulfreie Tage
Schulgesundheit
Wissenswertes über den schulärztlichen Dienst im Baselland und wertvolle Informationen, z.B. über Richtlinien für den Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten oder auch Kopfläuse erhalten sie über folgenden Link: Schulgesundheit BL
Schulordnung Kindergarten und Schule (Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung)
1. Ziel und Zweck
Die Schulordnung stellt einen geregelten Schulbetrieb sicher und erleichtert den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeitenden den Umgang miteinander.2. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das betreffende Gebäude. Die Pausenplatzordnung gilt für den Pausenplatz.3. Verantwortung
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich an die Schulordnung.
Jede Lehrperson ist für die Einhaltung der gemeinsamen Haus-, Pausenplatz-, und Schulwegordnung mitverantwortlich und greift ein, wenn sie ein Überschreiten der Abmachungen feststellt, und zwar nicht nur bei den Kindern der eigenen Klasse. Jede Klassenlehrperson sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler den Inhalt der Schulordnung kennen, und dass Interventionen von anderen Lehrpersonen akzeptiert werden. Die Konsequenzen bei Überschreitungen muss der Konvent regelmässig besprechen und gemeinsam festlegen.4. Grundsatz
Alle Schülerinnen und Schüler begegnen sich mit Respekt und Toleranz und gehen sorgfältig mit den Mitmenschen, der Natur, dem Mobiliar und dem Material um.A > Kindergarten
Hausordnung:
Jeder Kindergarten hat seine eigene Hausordnung.Schulwegordnung:
- Der Weg in den Kindergarten und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
- Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann die Lehrperson auf dem Heimweg ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche Einverständnis der Eltern wird Anfang Schuljahr eingeholt.
B > Schulhaus Dorf und Bützenen
Hausordnung:
- Die Schülerinnen und Schüler betreten beim ersten Läuten das Schulhaus und begeben sich direkt ins Unterrichtszimmer.
- Die Schülerinnen und Schüler tragen im Schulzimmer Finken.
- Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler leise in den Gängen auf.
- Während der grossen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus.
- Ausserhalb der Unterrichtszeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler nur nach Absprache mit der Lehrperson im Schulhaus auf.
- Im Schulhaus ist es verboten, rollende Spiel- und Sportgeräte zu benützen (Bälle, Rollerskates, Kickboards, etc.) oder damit zu spielen.
- Persönliche elektronische Geräte dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden.
- Auf dem ganzen Schulhausareal und in den Schulhäusern gilt Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.
- Generell verboten sind Spielzeugwaffen, richtige Waffen und waffenähnliches Spielzeug (Laserpointer, etc.). Der Konvent kann weitere Verbote erlassen.
Pausenplatzordnung:
- Die Kinder wenden sich bei Problemen während der Pause an die Pausenaufsicht.
- Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die grosse Pause auf dem Pausenplatz und verlassen ihn nicht.
- Eine Hinweistafel zeigt an, ob das Betreten der Rasenflächen erlaubt ist.
- Schneeballwerfen, Fussball- und Unihockeyspiele finden auf den dafür bestimmten Plätzen statt.
- Der Spielkasten wird jeweils von einer Klasse betreut.
- Abfälle, PET und Kompost werden in den entsprechenden Behältern entsorgt.
- Das Fahren mit Velos, Rollerskates und –boards auf dem Pausenplatz ist ausserhalb der Unterrichtszeit erlaubt. Mofa fahren ist generell verboten.
Schulwegordnung:
- Der Weg in die Schule und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen von der 4. Klasse an mit dem Velo zur Schule kommen. Diese Regelung wird den Eltern zur Einhaltung empfohlen.
- Die Velos und Kickboards werden in den dafür vorgesehenen Ständer abgestellt. Die Haftung für Beschädigung und Diebstahl wird abgelehnt.
- Bei Fahrten mit dem Velo während der Schulzeit gilt eine allgemeine Helmtragpflicht.
- Anfang Schuljahr vereinbart die Klassenlehrperson mit den Eltern schriftlich, wie der Wechsel des Schulortes während der Unterrichtszeit stattfindet (begleitet, selbständig, zu Fuss, mit dem Velo). Auf demselben Formular können die Eltern ihr Einverständnis geben, dass ihr Kind nach einer Exkursion auf dem Heimweg in der Nähe des Wohnortes verabschiedet werden darf
Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern oder Bezugspersonen, von Lehrpersonen oder Schulleitung in Anspruch genommen werden. Die Beratung ist kostenlos und die Gespräche sind freiwillig und vertraulich.
An der Primarschule Sissach arbeiten eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge. Für Termine und Auskünfte sind diese Fachpersonen direkt im Schulhaus, per Natel, SMS oder E-Mail von Montag bis Donnerstag erreichbar.
Simone Busse 077 510 19 97 simone.busse@ps-sissach.ch
Saïda Fiechter 077 539 54 47 saida.fiechter@ps-sissach.ch
Schulzahnpflege
In unserer Gemeinde können sich die Kinder durch private Schulzahnärzte zu günstigeren Tarifen behandeln lassen. Es wird einmal pro Jahr zur Kontrolle aufgeboten. Weitere Informationen und das Anmeldeformular befinden sich auf der Homepage der Gemeinde (www.sissach.ch).
Schwimmunterricht
im Kanton Basel Landschaft ist der Schwimmunterricht an den Volksschulen grundsätzlich obligatorisch. Gemäss Beschluss des Bildungsrats haben jedoch nur diejenigen Schulen mit Zugang zu einer geeigneten Infrastruktur ihren Schülerinnen und Schülern Schwimmunterricht zu erteilen. Schulen ohne entsprechenden Infrastrukturzugang bieten anstelle von Schwimmunterricht regulären Sportunterricht an.
An der Primarschule Sissach findet kein Schwimmunterricht statt.
Sicherheit auf dem Schulweg
Kinder haben eine andere Perspektive im Verkehr, ihr Gefahrenbewusstsein entspricht bei weitem nicht demjenigen der Erwachsenen. Gerade im Zusammenhang mit der Benutzug von Trottis beobachten wir immer wieder gefährliche Situationen mit Fussgängern und anderen Verkehrsteilnehmern, da die Kinder auch Trottoirs, Einbahnstrassen oder eben auch Strassen mit Fahrverbot benützen dürfen.
Deshalb empfehlen wir für den Schulweg ab der 3. Klasse die Trottis und erst ab der 5. Klasse die Velos (nach der Verkehrsschulung durch die Polizei) zu benützen. Die Polizei empfiehlt allen Kindern mit Trottis und Velos einen Helm zu tragen.
Stundenplan an unserer Schule
Alle Schülerinnen und Schüler der Primarchule Sissach (Kindergarten und Primarschule) haben jeden Morgen von 08:00 - 12:00 Uhr Unterricht (in den 6. Klassen beginnt der Unterricht an einem Morgen bereits um 07:45 Uhr). Mittwoch- und Donnerstagnachmittag bleiben für alle Kinder unterrichtsfrei.
An den Nachmittagen beginnt der Unterricht um 13:45 Uhr und endet um 15:15 Uhr (in den 3. - 6. Klassen ender der Unterricht an bestimmten Tagen um 16:10 Uhr, bzw. um 15:55 Uhr).
Für den Kindergarten gilt eine Einlaufzeit am Morgen von 08:00 bis 08:30 Uhr. Am Nachmittag gibt es keine Enlaufzeit.
Tagesstruktur - schulergänzendes Angebot der Gemeinde Sissach
Die Gemeinde Sissach bietet ab 2024 (Start nach den Weihnachtsferien) an der Primarschule Sissach eine schulergänzende Tagesstruktur an. Das Mittagsmodul (inklusive Mittagessen) wie auch die Nachmittagsbetreuung finden im Schulhaus Dorf statt. Leiterin der schulergänzenden Tagesstrukturen ist Jeannette Weisskopf (tagesstrukturen@sissach.ch | 061 976 13 69).
Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Weitere und laufend aktualisierte Informationen finden Sie unter diesem Link.
Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten und privaten Trägerschaften angeboten. Der HSK-Unterricht fördert - wie die öffentliche Schule - die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen. Er stärkt zudem die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Erwerb der lokalen Landessprache und ermöglicht ihnen, auf eine solide Sprachkompetenz in der Herkunftssprache aufzubauen.
Informationen und Unterlagen zu HSK finden Sie unter diesem Link.
Flyer mit Informationen
Unterrichtsbesuche
Urlaube
Wegzug
Ihr Kind verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Lehrperson Ihres Kindes und geben Sie die neue Adresse, den neuen Schulort und den Zeitpunkt des Umzuges an. Zusätzlich bitten wir sie das Austrittsformular auszufüllen und der Klassenlehrperson abzugeben.
WIPS - Wichtige Informationen Primarschule Sissach
Wichtige Informationen Primarschule Sissach (WIPS)
Die WIPS wird ausschliesslich digital auf unserer Homepage www.ps-sissach.ch unter dem Link «Infos A-Z» → Schlagwort «Infobroschüre» zum Download bereitstehen.
Znüni
Zuzug
Bitte benutzen Sie das Anmeldeformular, um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden.